Aufwärtsabfärbung: Auslösung durch lediglich verrechenbare „15a-Verluste“
BFH vom 11.07.2024, IV R 18/22, BStBl. II 2024, 765; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 13.05.2022, 15 K 26/20 E, F
Inhalt
Der BFH hat klargestellt, dass es für den Eintritt einer Aufwärtsabfärbung nicht auf die Höhe des Verlustes ankommt. Es ist weiterhin unbedeutend, ob ein abfärbender, zugewiesener Verlust der „15a-Verlustausgleichs-beschränkung “ unterliegt.