Rechtsprechungs-Info

Aufwärtsverschmelzung: Grunderwerbsteuer als steuerlose Kosten für den Vermögensübergang

BFH vom 23.11.2022, I R 25/20, BStBl. II 2023, 612; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 13.05.2020, 6 K 75/19, GmbHR 2020, 980, rkr.

Inhalt

Der BFH  hat ergänzend entschieden, dass bei einer Aufwärtsverschmelzung nach dem Veran-lassungsprinzip die Grunderwerbsteuer der Vermögensübertragung zuzuordnen ist.