Aufwärtsverschmelzung: Grunderwerbsteuer als steuerlose Kosten für den Vermögensübergang
BFH vom 23.11.2022, I R 25/20; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 13.05.2020, 6 K 75/19, GmbHR 2020, 980, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass bei einer Aufwärtsverschmelzung nach dem Veran-lassungsprinzip die Grunderwerbsteuer der Vermögensübertragung zuzuordnen ist.