Ausführungszeitpunkt: Schenkung von Gesellschaftsanteilen
BFH vom 01.09.2021, II R 8/19; Rechtsprechungsaufhebung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 24.04.2018, 3 K 209/14, EFG 2020, 133, nrkr.
Inhalt
Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt.