Ausfuhrlieferung: Einführung der 50 €-Wertgrenze im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat eine Wertgrenze von 50 € für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt.