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Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417.
Inhalt

Ein Regelungsdefizit des Sonderausgabenabzugs wird beseitigt.  Ein Sonderausgabenabzug für Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs wird eingeführt: (1) nach einer Ehescheidung; (2) Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Die Ausgleichsmöglichkeit besteht versorgungsrechtlich unabhängig davon, ob sie eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft.