Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417.
Inhalt
Ein Regelungsdefizit des Sonderausgabenabzugs wird beseitigt. Ein Sonderausgabenabzug für Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs wird eingeführt: (1) nach einer Ehescheidung; (2) Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Die Ausgleichsmöglichkeit besteht versorgungsrechtlich unabhängig davon, ob sie eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft.