BFH vom 12.12.2012, I R 28/11, BStBl. II 2017, 1265; andere Auffassung: BMF-Schreiben vom 24.6.2011, IV C 6 - S-2137/0-03, BStBl. I 2011, 627.
Inhalt
Die Ausgliederung einer Pensionsverpflichtung unterliegt auch dem Anschaffungskostenprinzip, so dass nicht der ertragsteuerrechtliche Teilwert sondern der handelsrechtiche Barwert (= abgezinster Erfüllungsbetrag) in der Handels- und Steuerbilanz angesetzt wird. Der ertragsteuerrechtliche Teilwertansatz beschränkt sich in seiner Anwendung damit auf die zukünftig kontinuierlichen Zuführungen.