Finanzgerichts-Info

Außergewöhnliche Belastung: Abzug von Zivilprozesskosten

Niedersächsisches FG vom 15.05.2024, 9 K 28/23, NWB BAAAJ-75850, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 22/24

Inhalt

Erstmals hat das Niedersächsische FG die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Eine Gefahr für die Existenzgrundlage und eine Gefahr für die Fähigkeit zur Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse liegt vor, wenn (a) eine Berührung des steuerlichen Existenzminimums oder (b) ein Verlust von mindestens 85 % des ertragsbringenden Vermögens des Steuerpflichtigen droht. Der Verlust der Existenzgrundlage erfordert keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage.