Außergewöhnliche Belastung: Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen
BFH vom 9.3.2017, VI R 16/16, BStBl. II 2017, 890; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 28.4.2016, 10 K 57/15, EFG 2016, 1262, nrkr.
Inhalt
Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags sind keine fiktiven Einkünfte einer gesetzlich unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen.