Finanzgerichts-Info

Außergewöhnliche Belastungen: Ablehnung bei ärztlich verordneten Nahrungsergänzungsmitteln

FG München vom 25.07.2024, 15 K 286/23, EFG 2024, 1919, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 23/24

Inhalt

Das FG München hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Präparate (Nahrungsergänzungsmittel), die keine Arzneimittel  sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind.