Außergewöhnliche Belastungen: Ablehnung bei ärztlich verordneten Nahrungsergänzungsmitteln
FG München vom 25.07.2024, 15 K 286/23, EFG 2024, 1919, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 23/24
Inhalt
Das FG München hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Präparate (Nahrungsergänzungsmittel), die keine Arzneimittel sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind.