Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift
BFH vom 14.11.2013, VI R 20/12, BStBl. II 2014, 456 und VI R 21/12, DStR 2014, 738
Inhalt
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift sind zwangsläufig. Eine Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastungen (entsprechend Krankheitskosten) ist zulässig.