Rechtsprechungs-Info

Auswärtstätigkeit im Ausland

BFH vom 10.4.2014, VI R 11/13; BStBl. II 2014, 804; Golenia/Petrika in „Steuerliche Behandlung von Übernachtungskosten bei befristeten Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern zu verbundenen Unternehmen“, DB 2014, 2365.
Inhalt

Ein Arbeitnehmer hat keine regelmäßige Arbeitsstätte im Ausland, wenn er von seinem Arbeitgeber zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet entsendet wird. Dabei ist es unerheblich, dass der Arbeitnehmer mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Begleitet die Familie den Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit, sind die Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten abzugsfähig.