Rechtsprechungs-Info

Begünstigtes Vermögen: Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

BFH vom 11.6.2013, II R 4/12, BStBl. II 2013, 742, allgemein anwendbar: BMF am 18.9.2013; R E 13b.6 Abs. 2 Satz 3 ErbStR
Inhalt

Die erbschaft-/schenkungsteuerrechtliche Begünstigung für Anteile an Kapitalgesellschaften setzt eine „unmittelbare“ Beteiligung voraus. Dieses ist beim Halten der Anteile durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft abzulehnen.