Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679; Rätke in „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ BBK 2016, 634
Inhalt
Es ist für das Bekanntgabeverfahren eine elektronische Bekanntgabe zur „Abholung“ von Verwaltungsakten eingeführt worden.