Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen [Neues Geldwäschegesetz] vom 24.6.2017, BGBl. I 2017, 822
Inhalt
Die Bundesregierung hat die verpflichtend umzusetzende Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt. Dabei stehen die Bekämpfung der Geldwäsche und die Terrorismusbekämpfung im Vordergrund.