Beschränkt Steuerpflichtige: Vermeidung der sog. „Übermaßbesteuerung“
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. II 2020, 3096
Inhalt
Die Hinzurechnung des Grundfreibetrags bei beschränkt Steuerpflichtigen wird auf das inländische zu versteuernden Einkommen ohne Progressionsvorbehalt beschränkt.