Rechtsprechungs-Info

Bestätigung der Verwendungsfiktion

BFH vom 11.2.2015, I R 3/14; BFH/NV 2015, 1204
Inhalt

Ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ist weiterhin aufgrund der gesetzlich fixierten Verwendungsfiktion (erst: Gewinnausschüttung - dann: Einlagenrückgewähr) ausgeschlossen, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen (Gesellschafterbeschluss) zurückgeht.

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