Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting
BFH vom 20.8.2014, X R 33/12, BStBl. II 2015, 138
Inhalt
Eine erst nach Bestandskraft des Einkommenssteuerbescheides gestellter Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen ist kein rückwirkendes Ereignis, wenn die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers dem Unterhaltszahlenden bereits vor Eintritt der Bestandskraft vorlag.