Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens
BFH vom 12.6.2013, X R 2/10, BStBl. II 2013, 907; Prinz in „Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens“, Jb 2014, 316.
Inhalt
Eine Beteiligung an einer Komplementär-GmbH kann auch zum Betriebsvermögen gehören, wenn keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Besitzunternehmen oder zur Betriebskapitalgesellschaft unterhalten werden.