Rechtsprechungs-Info

Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens

BFH vom 12.6.2013, X R 2/10, BStBl. II 2013, 907; Prinz in „Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens“, Jb 2014, 316.
Inhalt

Eine Beteiligung an einer Komplementär-GmbH kann auch zum Betriebsvermögen gehören, wenn keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Besitzunternehmen oder zur Betriebskapitalgesellschaft unterhalten werden.