FG Münster vom 16.08.2022, 6 K 2688/19 E, DStRE 2023, 403, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 34/22
Inhalt
Das FG Münster hat die Erschütterung des Anscheinsbeweises konkretisiert: Eine Erschütterung kann nicht allein dadurch bestehen, dass ein weiteres Betriebsfahrzeug, für das (1) die 1 %-Regelung angewendet wird, für Privatfahrten zur Verfügung steht (erfolglose Erschütterung). (2) Erschüttert wird der Anscheinsbeweis dann, wenn das betriebliche Fahrzeug bereits aufgrund dessen Größe nicht privat genutzt werden kann, weil dieses (i) arbeitstäglich als Zugmaschine und (ii) arbeitstäglich als Mitarbeiter-Einsatzfahrzeug genutzt wird (erfolgreiche Erschütterung).