Rechtsprechungs-Info

Betriebsaufgabeerklärung: Rückwirkende Erbenerklärung zur Betriebsaufgabe als abgelehnte Nachlassverbindlichkeiten

BFH vom 10.05.2023, II R 3/21, BStBl. II 2024, 374; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 16.09.2020, 4 K 2701/19, EFG 2021, 1737, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Regeln der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten konkretisiert: Erklären Erben rückwirkend eine Betriebsaufgabe, können entstehende Steuerschulden nicht als Nach-lassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden.