FG Hamburg vom 10.8.2012, 6 K 221/10, rkr., GmbHR 2012, 1372
Inhalt
Die Umstellung auf die EÜR ist beim Besitzunternehmen ohne Auswirkung, wenn die Pachtforderung beim beherrschenden Gesellschafter aufgrund der Zuflussfiktion fiktiv als zugeflossen gilt und damit eine Betriebseinnahme vorliegt.