Finanzgerichts-Info

Betriebsaufspaltung: Hotelinventar als eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage

FG Berlin-Brandenburg vom 3.4.2014, 5 K 5097/12, EFG 2015, 289, rkr.; Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH vom 13.10.2014, X B 63/14
Inhalt

Das gesamte Hotelinventar stellt für ein Hotel funktional eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, so dass eine Nutzungsüberlassung an eine beherrschte GmbH zur Betriebsaufspaltung führt.