Ausbildung

Betriebsaufspaltung: Prüfungsregeln bei der personellen Verflechtung

BFH vom 20.05.2021, IV R 31/19; BFH vom 14.04.2021, X R 5/19; BFH vom 28.05.2020, IV R 4/17, BStBl. II 2020, 710
Inhalt

Der IV.BFH-Senat hatte – missverständlich – veröffentlicht, dass wohl eine fehlende Stimmrechtsmehrheit durch eine tatsächliche Geschäftsführung unter Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbot eine personelle Verflechtung auslösen kann, solange der Nur-Besitz-Gesellschafter den Nutzungsüberlassungsvertrag nicht kündigen kann. Diese Rechtsauffassung wurde in der Literatur diskutiert und abgelehnt.