Finanzgerichts-Info

Betriebsausgabe: Handgelder für Unterzeichnung von Arbeitsverträgen

FG München vom 17.04.2023, 7 K 414/22, NWB LAAAJ-41639, nrkr.

Inhalt

Das FG München hat entschieden, dass Handgelder für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Lizenzspieler als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig sind. Eine Erfassung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) mit Verteilung auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge ist abgelehnt.