Betriebsausgabenabzug: Cateringkosten bei gemischten Veranstaltungen
FG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2023, 6 K 6089/20, NWB HAAAJ-65496
Inhalt
Das FG Berlin-Brandenburg hat erstmals den Betriebsausgabenabzug bei Cateringkosten bei einer gemischten Veranstaltung festgelegt. Die Abzugsbeschränkung der Betriebsausgaben für „Bewirtungsaufwendungen“ erfasst auch gemischte Veranstaltungen, bei denen neben Dritten (Geschäftspartner, Kunden usw.) auch eigene Arbeitnehmer des Unternehmens teilnehmen. Die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung ist auch dann anzuwenden, wenn die Verköstigung in einen anderen betrieblichen Vorgang (i) eingebunden und (ii) diesem gegenüber untergeordnet ist. Die zu erfüllenden (a) Aufzeichnungs- und (b) Nachweispflichten betreffen somit sämtliche Teilnehmer einer gemischten Veranstaltung.