Rechtsprechungs-Info

Betriebsausgabenabzugsverbot: Gewinnminderungen aufgrund von wertgeminderten Zinsforderungen bleiben abzugsfähig

BFH vom 01.04.2026, I R 11/24; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 16.04.2024, 8 K 8073/22, EFG 2024, 1432, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugsverbots erklärend Stellung genommen. (1) Gewinnminderungen aus Zinsforderungen werden von dem Betriebsausgabenabzugsverbot  nicht erfasst. (2) Die gesetzlich angeordnete erweiterte Anwendung des Betriebsausgabenabzugsverbots ist nicht dahingehend auszulegen, dass Sachverhalte erfasst werden, bei welchen die Darlehensgewährung oder Inanspruchnahme von Sicherheiten durch bzw. bei einer Körperschaft erfolgt, an der eine natürliche Person beteiligt ist, die auch Gesellschafter der darlehensaufnehmenden Ge-sellschaft ist und diese Person deshalb zum Personenkreis der nahestehenden Person  gehören würde.