Rechtsprechungs-Info

Betriebseinnahmen: Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides „Corona-Soforthilfe“ kein rückwirkendes Ereignis

BFH vom 16.12.2025, VIII R 4/25; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 13.02.2024, 12 K 20/24, EFG 2025, 1353, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass die Corona-Soforthilfe nicht deshalb aus den Betriebseinnahmen auszuscheiden ist, weil ihre Auszahlung einer Darlehensgewährung ähnelt; die Corona-Soforthilfe beinhaltet einen Liquiditäts- bzw. Aufwandszuschuss aus öffentlichen Mitteln.