Rechtsprechungs-Info

Betriebsveranstaltung: Arbeitslohn des Teilnehmers bei unmittelbarem Konsum

BFH vom 16.5.2013, VI R 94/10, BStBl. II 2015, 186
Inhalt

In den steuerpflichtigen Arbeitslohn durch Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer sind nur solche Leistungen einzubeziehen, die die Teilnehmer unmittelbar konsumieren können.