Bewertung einer Entnahme von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft
NiedersächsischesFG vom 13.11.2024,3 K 11079/21, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 33/24
Inhalt
Das Niedersächsische FG hat folgendes Ergebnis veröffentlicht: (1) Grundsätzlich könnte die Entnahmebewertung von Genossenschaftsanteilen mit dem Nennwert erfolgen. (2) Ausnahmsweise ist der Teilwert nicht identisch mit dem Nennwert, wenn eine eng umgrenzte, ausschließlich aus Familienmitgliedern bestehende Genossenschaft mit erheblichen Kapitalrücklagen vorliegt. Bei einer solchen Familiengenossenschaft kommen die genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten nicht in dem Maße zum Tragen wie bei einer typischen Publikumsgenossenschaft.