Bewertung eines GmbH-Anteils: Stark disquotal ausgestaltete Rechte
BFH vom 16.11.2022, X R 17/20, BStBl. II 2023, 484
Inhalt
Der BFH hat erstmals in einem Bewertungsfall eine offensichtlich unzutreffende Anwendung des typisierenden Ertragswertverfahrens erkannt. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer GmbH ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. Die starke Disquotalität unterschiedlich ausgestalteter Rechte führt zur Ermittlung des gemeinen Werts nach der Verkaufspreismethode.