Bilanzänderungsverbot: Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts
BFH vom 27.5.2020, XI R 12/18, BStBl. II 2020, 779; Rechtsprechungsbestätigung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.2.2018, 3 K 329/15, EFG 2018, 1272, rkr.
Inhalt
Die Minderung von Anschaffungskosten durch den sog. Herabsetzungsbetrag ist nur nach Maßgabe der Regelung zur Bilanzänderung steuerrechtlich zugelassen, wenn der Herabsetzungsbetrag in der ursprünglich beim Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung als Bilanzierungswahlrecht unausgeübt blieb.