BSG: Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig
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Das Bundessozialgericht hat seine Entscheidung zur Frage der Sozialversicherungspflicht bezüglich der Nettolohnumwandlung „klassisches Arbeitsentgelt in Tankgutschein und Werbeeinnahme“ veröffentlicht (BSG 24.02.2021, Pressemitteilung Nr. 5; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R).