Buchwert-Realteilung: Zurechnung eines Sperrfristverstoßes
BFH vom 23.11.2021, VIII R 14/19, BStBl. II 2022, 371; Rechtsprechungsaufhebung: FG Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019, 1 K 1280/15, EFG 2020, 716, nrkr.
Inhalt
Ein Gewinn, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in dem er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist alleindiesemRealteiler zuzurechnen.