Finanzverwaltungs-Info „Corona-Bonus“: Erleichterte Nachweisführung bzw. Aufzeichnungspflichten BMF vom 15.09.2021, FAQ „Corona“ (Steuern), www.bundesfinanzministerium.de Inhalt Die steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistung „Corona-Bonus“ ist im Lohnkonto aufzuzeichnen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden