Finanzverwaltungs-Info

„Corona-Bonus“: Erleichterte Nachweisführung bzw. Aufzeichnungspflichten

BMF vom 15.09.2021, FAQ „Corona“ (Steuern), www.bundesfinanzministerium.de
Inhalt

Die steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistung „Corona-Bonus“ ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.