Rechtsprechungs-Info

Corona-Sonderzahlung: Anrechnungsregel und Gewährung „aufgrund der Corona-Krise“

BFH vom 21.01.2026, VI R 25/24, BStBl. II 2026, 686; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 24.07.2024, 9 K 196/22, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat hinsichtlich der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen zwei Anwendungs-regeln veröffentlicht: (1) Die Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steht der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen nicht entgegen („Austauschprinzip“). (2) „Aufgrund der Corona-Krise“ geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn diese Arbeitgeberleistungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete individuelle Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.