„COVID-19-Pandemie“: Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs
Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 26.05.2021, BGBl. I 2021, 1170; Romanowski in: „Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung in der Corona-Krise“, BBK 2021, 651
Inhalt
Um dem Problem der fehlenden Arbeitnehmer in der Wirtschaft entgegenzutreten, werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs von bisher drei auf jetzt vier Monate bzw. von bisher 70 auf jetzt 102 Arbeitstage angehoben.