Finanzverwaltungs-Info

Dienstfahrrad: Anwendung des Bemessungsgrundlageviertelungsprinzips auch auf Fahrräder

Gleichlautender Ländererlass vom 9.1.2020, BStBl. I 2020, 174; „JStG 2019“ vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt

Die Finanzverwaltung wendet das Bemessungsgrundlageviertelungs-prinzip bei Ermittlung des geldwerten Vorteils auch auf für Privatfahr-ten überlassene betriebliche (Elektro-)Fahrräder an.