Dienstwagennutzungsverbot auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern
FG Niedersachsen vom 8.2.2012, 3 K 406/10, EFG 2012, 1919, nrkr., Revision: BFH Az. VI R 23/12
Inhalt
Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der ArbG seinem ArbN tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat. Wird im Anstellungsvertrag die private Kfz-Nutzung ausdrücklich untersagt, greift der Anscheinsbeweis nicht ein. Diese Grundsätze gelten auch für einen GmbH-Geschäftsführer, dem Privatfahrten mit dem Firmenfahrzeug vertraglich untersagt sind.