Doppelte Haushaltsführung: Berücksichtigung von Mietzahlungen für die Beibehaltung einer Zweitwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
FG Münster vom 12.6.2019, 7 K 57/18 E, EFG 2019, 1278, rkr.; Kister in Anmerkungen zu „Mietzahlungen für die Beibehaltung einer Zweitwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, EFG 2019, 1278.
Inhalt
Mietzahlungen für eine beibehaltene Zweitwohnung am ehemaligen Beschäftigungsort können als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sein.