Rechtsprechungs-Info

Doppelte Haushaltsführung: Erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten des „eigenen Hausstandes“

BFH vom 12.01.2023, VI R 39/19, BStBl. II 2023, 747; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 18.09.2019, 9 K 209/18, EFG 2020, 262, rkr.

Inhalt

Der BFH hat sich erstmalig geäußert: (1) Kosten der Lebensführung im Anwendungsbereich der doppelten Haushaltsführung sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. (2) Die finanzielle Beteiligung darf nicht erkennbar unzureichend sein.