Finanzgerichts-Info

Doppelte Haushaltsführung: Die finanzielle Beteiligung an den Kosten des „eigenen Hausstandes“

Niedersächsisches FG vom 18.9.2019, 9 K 209/18, EFG 2020, 262, rkr.; Revision: BFH Az. VI R 39/19; BMF-Schreiben vom 24.10.2014, IV C 5 - S - 2353/14/10002, BStBl. I 2014, 1412.
Inhalt

Das Niedersächsische FG definiert die notwendige finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen am „eigenen Hausstand“, so dass Aufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abzugsfähig werden.