Doppelte Haushaltsführung: Nichtabzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung
BFH vom 3.4.2019, VI R 15/17, BStBl. II 2019, 446; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2016, 2 K 17/01/14, EFG 2017, 911, rkr.; Müller-Gatermann in „Anmerkung“, FR 2019, 666
Inhalt
Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.