Doppelte Haushaltsführung: Regeln für die Kosten einer Parkplatz-Anmietung
BFH vom 20.11.2025, VI R 4/23: Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 16.03.2023, 10 K 202/22, rkr.
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Der Steuergesetzgeber hat für Auslandssachverhalte die abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung mit einem monatlichen Höchstbetrag von 2.000 € gesetzlich geregelt. Ausnahmen sind zu beachten.