Finanzverwaltungs-Info

Durchschnittssatzbesteuerung: Anwendung auf die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachten Dienstleistungen

BMF-Schreiben vom 04.10.2021, III C 2 – S 7410/19/10002:001
Inhalt

Dienstleistungen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unterliegen der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, wenn sie von einem landwirtschaftlichen Erzeuger mit Hilfe der Arbeitskraft seines Betriebs erbracht werden und die Dienstleistungen normalerweise zur land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung beitragen.