Rechtsprechungs-Info

Einbringung: Keine Auflösung negativer Ergänzungsbilanzen verbleibender Altgesellschafter

BFH vom 23.03.2023, IV R 27/19; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 09.09.2019, 3 K 52/17, EFG 2020, 298, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat anders entschieden: Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter zum Zwecke der (i) Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet.