BFH vom 4.12.2012, VIII R 41/09, BStBl. II 2014, 288
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Honorarforderungen können als unwesentliche Betriebsgrundlage bei einer Einbringung in eine Personengesellschaft zurückbehalten werden. Sie sind als nachträgliche Einnahmen im Zuflusszeitpunkt zu versteuern.