Rechtsprechungs-Info

Einbringung: Zurückbehaltung von Forderungen

BFH vom 4.12.2012, VIII R 41/09, BStBl. II 2014, 288
Inhalt

Honorarforderungen können als unwesentliche Betriebsgrundlage bei einer Einbringung in eine Personengesellschaft zurückbehalten werden. Sie sind als nachträgliche Einnahmen im Zuflusszeitpunkt zu versteuern.