Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
BFH vom 3.3.2015, II R 9/14, BStBl. II 2015, 660
Inhalt
Übernehmen mit dem Grundstücksverkäufer nicht personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich eng verbundene Bauleistende die Bau- bzw. Ausarbeitung, ist für deren Einbeziehung in die Grunderwerbsteuer ein abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss auch der Verträge über die Ausarbeitungen erforderlich.