Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Gemeinschaftliche Tierhaltung
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Die neue Vorschrift zur „gemeinschaftlichen Tierhaltung“ übernimmt die bisherigen bewertungsrechtlichen Grundsätze und führt diese einkommensteuerrechtlich ab dem 1.1.2025 fort. Die Vorschrift wurde im Bereich der landwirtschaftlichen Alterskasse an den europäischen Rechtsrahmen angepasst.