Einkünfte aus VuV: Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Verkauf außerhalb zehnjähriger Veräußerungsfrist
BFH vom 8.4.2014, IX R 45/13, BStBl. II 2015, 635
Inhalt
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind auch dann abzugsfähig, wenn die Immobilie außerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist veräußert wurde, wenn insoweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös - Grundsatz der vorrangigen Schuldentilgung - nicht getilgt werden konnten.