Einkünfte V+V: Abzug und Zuordnung von Schuldzinsen bei der Gebäudeherstellung mit anschließender teilweiser Veräußerung (Rechtsprechungsfortentwicklung)
BFH vom 4.2.2020, IX R 1/18, BStBl. II 2020, 311; Rechtsprechungsbe-stätigung: FG Baden-Württemberg vom 6.4.2017, 2 K 196/16, DStE 2018, 1409, rkr.
Inhalt
Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das (1) teilweise vermietet und(2) teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen – denselben – Kriterien zu beurteilen, die zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt worden sind (Rechtsprechungsanwendung)